Blog — Bundesnetzagentur
SoyMomo nach deutschem Telekommunikationsrecht zugelassen
In den letzten Jahren hat das deutsche Gesetz den Verkauf chinesischer Smartwatches für Kinder verboten, da diese nicht über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen verfügen. SoyMomo wurde jedoch geprüft und von derselben Behörde, der "Bundesnetzagentur", zugelassen.
Übersetzung ins Spanische:
„Prüfung eines Verstoßes gegen Artikel 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
Hier: Ergebnis der Prüfung der Smartwatch ‚SoyMomo‘
Sehr geehrte Frau Mardones,
in Bezug auf Ihre Anfrage vom 27.05.2019 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Smartwatch SoyMomo wurde auf einen möglichen Verstoß gegen Art. 90 Abs. 1 TKG geprüft. Im Rahmen der durchgeführten Prüfungen wurde untersucht, ob die oben genannte Kinderuhr eine Abhörfunktion...