In den letzten Jahren hat das deutsche Gesetz den Verkauf chinesischer Smartwatches für Kinder verboten, da diese nicht über die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen verfügen. SoyMomo wurde jedoch geprüft und von derselben Behörde, der "Bundesnetzagentur", zugelassen.
Übersetzung ins Spanische:
„Prüfung eines Verstoßes gegen Artikel 90 des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
Hier: Ergebnis der Prüfung der Smartwatch ‚SoyMomo‘
Sehr geehrte Frau Mardones,
in Bezug auf Ihre Anfrage vom 27.05.2019 kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Die Smartwatch SoyMomo wurde auf einen möglichen Verstoß gegen Art. 90 Abs. 1 TKG geprüft. Im Rahmen der durchgeführten Prüfungen wurde untersucht, ob die oben genannte Kinderuhr eine Abhörfunktion (automatische Rufannahme) besitzt. Es konnte festgestellt werden, mit Stand vom 24.06.2019, dass die Kinderuhr weder durch einen SMS-Befehl noch durch die Hersteller-App SoyMomo abgehört werden kann. Somit liegt kein Verstoß gegen Artikel 90 Abs. 1 TKG vor.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Stephanie Blasius“
Warum ist das so wichtig?
Die deutsche Behörde stützte sich auf eine norwegische Studie, die zeigte, wie einfach chinesische Geräte von Dritten abgefangen werden können. Dies bedeutet, dass Dritte Gespräche abhören, GPS-Informationen stehlen oder das GPS mit falschen Standorten sabotieren könnten.
SoyMomo ist die führende Smartwatch für Kinder, weltweit zertifiziert und verschlüsselt.
Die Sicherheit und Privatsphäre Ihrer Kinder stehen an erster Stelle.